Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
I.1 Wir handeln immer entsprechend den nachstehenden Bedingungen.
Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen und Lieferbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.
II. Umfang der Lieferpflicht
II.1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische
Änderungen, Zwischenverkauf sowie Irrtum bleiben vorbehalten. Weiter sind
Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen der Produktaktualisierung
möglich
II.2. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen,
wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Alle Ergänzungen, Abänderungen oder
mündliche Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung. Einmal erteilte Aufträge sind nur unter beidseitigem
Einverständnis widerrufbar.
II.3.
Gewichte der Maschinen nennen wir nach bestem
Ermessen, jedoch ohne jede Verbindlichkeit.
II.4. Die von uns verwendeten Abbildungen können Beispielabbildungen
sein.
II.5. Soweit Software mitgeliefert wird, verbleit
das Recht der Änderung beim Hersteller.
II.6. Geliefert wird an die vereinbarte Adresse, Änderungen
müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.
III. Berechnung
III.1. Die Berechnung erfolgt zu den vereinbarten Preisen.
Unsere Preisangaben verstehen sich stets ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und
soweit nicht anders angegeben in EURO.
III.2.
Angemessene Preisänderungen wegen veränderter
Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach
Vertragsabschluß erfolgen, bleiben vorbehalten.
III.3. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich
Verpackung und ohne Montage. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
Sondervereinbarungen sind möglich.
III.4.
Montage, Inbetriebnahme oder Einweisung der
Maschinen erfolgen nur auf Wunsch
und gegen gesonderte Vergütung bzw. nach Vereinbarung.
IV.
Zahlungsbedingungen
IV.1.
Mangels besonderer Vereinbarung ist die
Zahlung ohne jeden Abzug auf unser Konto innerhalb von 10 Tagen nach erhalt der
Rechnung zu leisten.
IV.2. Bei Bezahlung mit Barscheck von Summen unter EUR 500,- ist die
fällige Einlösegebühr vom Schuldner zu tragen
IV.3. Jede gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir behalten uns vor, nicht oder nur
teilweise bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers wieder abzuholen bzw.
auszubauen.
V. Gefahrenübergang und Versendung
V.1. Sofern die Vertragsparteien keine anderweitige
Vereinbarung getroffen haben, wird der Lieferer den Versand auf Kosten des
Bestellers ab Werk ohne Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung
veranlassen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung zum
Versand gebracht worden ist. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer
die Frachtkosten trägt. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers können Lieferungen
von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert werden.
V.2. Der
Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel
nicht verweigern. Teillieferungen sind zulässig.
V.3. Für Sendungen nach dem Ausland werden auf
Wunsch Material- und Gewichtsspezifikationen unverbindlich von uns geliefert.
Für die Einhaltung ausländischer Verpackungs- oder Zollvorschriften usw. kann
keine Gewähr übernommen werden.
VI.
Lieferzeit
VI.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit
beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
VI.2. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen
hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
VI.3. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere
Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
VI.4. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der
Lieferung von uns zu vertreten ist.
VII.
Gewährleistung
VII.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus,
dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen
trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der
Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen,
andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Für die Beschaffenheit der Ware gilt
grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart.
VII.2. Für
gebrauchte Ware wird keine Gewähr übernommen, sofern bei Kauf nicht
ausdrückliche und schriftliche andere Regelungen getroffen wurden.
VII.3. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller
durch
uns nicht.
VII.4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder
Instandhaltung, fehlerhafter Reparatur durch den Besteller, Änderungen,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Werkzeuge,
unsachgemäße Aufstellung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen.
Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder
Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden
Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
VII.5
Ist im Rahmen der
Gewährleistung der Aus- und/oder Einbau von Ersatzteilen notwendig und ohne
Spezialkenntnisse bzw. mit entsprechender Montageanleitung durchzuführen, endet
die Verpflichtung des Lieferers mit der Lieferung des ordnungsgemäß reparierten
oder ausgetauschten Teils. Ersetzte mangelhafte Teile sind dem Lieferer zur
Verfügung zu stellen und gehen in dessen Eigentum über. Nicht benötigte Teile
verbleiben im Eigentum des Lieferers und sind an diesen zurückzugeben.
VII.6.
Weitergehende oder andere als
die hier geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Wir haften
insbesondere auch nicht für
Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen
oder jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schaden.
VIII. Sonstige
Schadensersatzansprüche
VIII.1. Für Schäden an Gesundheit usw. infolge
unsachgemäßer Handhabung und Bedienung des gelieferten Gegenstandes haften wir
nicht.
IX. Eigentumsvorbehalt
IX.1.
Eigentumsvorbehalt
tritt unter den unter den unter IV.3. beschriebenen Umständen ein. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes
ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung sowie die
Wiederveräußerung untersagt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät bzw. ein Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt.
X. Schlussbestimmungen
X.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
X.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstande für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftsitz des Lieferers. Der
Lieferer ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.
X.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.